Zahlung: 60 Tage nach Vertragsabschluss. Keine Zahlungen am Schalter tätigen! Alle Gebühren gehen zu Lasten des Mieters.
Zahlung in € : Gäste aus dem Euro-Raum können mit SEPA in € bezahlen. Die Differenz zur Gutschrift unserer Bank kann am Ende des Urlaubs zusammen mit den Stromkosten auf der Post einbezahlt werden. Zur Bezahlung dieser Kosten liegen in der Wohnung Posteinzahlungsscheine bereit.
Kurtaxe: Die gesetzliche Kurtaxe wird auf dem Vertrag ausgewiesen und zusammen mit dem Mietzins belastet. Sie erhalten vorgängig die Gästekarte als pdf per Email. Sie können sie ausdrucken oder auf Ihr Handy laden.  Mit der Gästekarte haben Sie zahlreiche Vergünstigungen auf der Bettmeralp und in der Region.
Stromkosten:
Kosten für Heizung, Beleuchtung, Kochen und Warmwasser gehen zu Lasten des Mieters. Der Verbrauch ist am Zähler abzulesen und mit Namensangabe in die Liste einzutragen. Zur Bezahlung dieser Kosten liegen in der Wohnung Posteinzahlungsscheine bereit.
Abfallsack: Ein 35 L Abfallsack pro Woche ist im Mietpreis inbegriffen. Zusätzliche Abfallsäcke kosten CHF 2.60 /St und sind mit den Stromkosten zu bezahlen.
Haustiere: Haustiere dürfen nicht mitgenommen werden.
Rauchen: In der Wohnung darf nicht geraucht werden.
Bettwäsche: Die Betten sind durch den Mieter anzuziehen. Die Bettwäsche befindet sich jeweils im entsprechenden Schlafzimmerschrank. Pro Bett ist ein Fixleintuch, Kopfkissen- und Deckenanzug vorgesehen. Aus hygienischen Gründen ist in jedem Bett eine undurchlässige Unterlage eingebettet. Am Ende der Ferienzeit hat der Mieter die gebrauchte, farbige Bettwäsche ohne die weissen Schutzanzüge, abzuziehen, auf die Innenseite zu kehren, die Reissverschlüsse zu schliessen und zusammengelegt in die vorhandene Schachtel zu verpacken. Im Sekretär liegen Adressetiketten, die bereits mit einem Strichcode frankiert sind. Das Paket wird vor der Abreise in der Wohnung sichtbar deponiert.
Wäschepaket:  In der Regel ist am Dienstag im Postfach Nr. 620 unterhalb des Chalets (Schlüssel hängt in der Wohnung) ein Abholzettel mit der Aufforderung, ein neues Wäschepaket auf der Post abzuholen. Gleichzeitig muss das Paket des Vorgängers mitgenommen und aufgegeben werden. (Porto ist bereits bezahlt)
Küchen- und
Badwäsche:
Küchentücher, Gesichts- und Handtücher, Toilettentücher, Frottéwäsche etc. muss der Mieter selber mitnehmen.
Inventar: Zu Geschirr und Einrichtungen ist Sorge zu tragen. Beschädigungen sind dem Vermieter sofort zu melden und vom Mieter zu entschädigen. Eine Preisliste hängt in der Wohnung. Beanstandungen von bereits vorhandenen Mängel hat der Mieter innert 1 Tag nach der Übernahme mitzuteilen, sonst wird angenommen, dass sich die Wohnung samt Inventar in gutem Zustand befunden hat.
Reinigung: Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung sauber zu halten und am Ende der Mietzeit in gereinigtem Zustand zu verlassen. Die Räume sind mit dem Staubsauger, und/oder den trockenen Bodenreinigungstücher zu reinigen. Badzimmer und Küche sind feucht zu reinigen. Das nötige Reinigungsmaterial inkl. Staubsauger sind vorhanden.
Rücktritt: Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter sofort zu melden. Er bleibt für den Mietzins haftbar, sofern keine neue Vermietung während dieser Zeit möglich ist. Kann die Wohnung wieder vermietet werden, erhält der Mieter eine bereits geleistete Zahlung zurück. Wird die vereinbarte Mietzeit nur teilweise benützt, wird keine Rückerstattung erteilt.
Vertrags-
bindung:
Der Vertrag tritt in Kraft, wenn er beidseitig unterzeichnet beim Vermieter zurück ist. Erfolgt dies nicht binnen 3 Wochen, ist der Vermieter vom Angebot befreit und kann anderweitig über die Wohnung verfügen.